AGB
Mietbedingungen
Übergabe und Rückgabe:
Die Übergabe erfolgt nach schriftlicher oder telefonischer Absprache zwischen Mieter und Vermieter an der Anschrift des Vermieters. Sollte eine persönliche Übergabe nicht möglich/notwendig sein, so erfolgt die Einweisung in die sachgerechte Nutzung und Pflege der geliehenen Gegenstände im Vorfeld schriftlich oder telefonisch.
Etwaige Verschmutzungen, Beschädigungen oder sonstige Mängel an den Mietgegenständen sind vom Mieter bei Übergabe unverzüglich zu dokumentieren und dem Vermieter mittels Fotodokumentation zur Verfügung zu stellen.
Die Rückgabe der Mietgegenstände durch den Mieter gilt erst dann als erfolgt, wenn diese durch den Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person erfolgt ist. Dabei werden die Mietgegenstände auf Vollständigkeit, Verschmutzungen und Schäden überprüft.
Sofern keine Beanstandungen festgestellt werden, erfolgt die Rückzahlung der hinterlegten Barkaution.
Mieter:
Mieter ist grundsätzliche eine natürliche, volljährige, geschäftsfähige Person, welche sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweist. Sofern der Mieter eine juristische Person oder Personengesellschaft ist, versichert der Unterzeichner, dass er zur rechtsverbindlichen Vertretung des Mieters berechtigt ist. Der Unterzeichner erklärt hiermit, dass er bevollmächtigt ist, diesen Vertrag im Namen des Mieters abzuschließen und alle daraus resultierenden Pflichten einzuhalten. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Nutzung der geliehenen Gegenstände verantwortlich.
Reinigung:
Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände nach Gebrauch in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Sollte die Rückgabe mit erheblichen Verschmutzungen erfolgen, ist dies dem Vermieter mitzuteilen. In diesem Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reinigung selbst oder durch Dritte auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen. Die hierfür anfallenden Kosten können dem Mieter mit bis zu 100€ pauschal in Rechnung gestellt werden, sofern kein höherer nachgewiesener Schaden vorliegt. Hierzu kann die Kaution einbehalten werden.
Schadensfall:
Sollte ein Mietgegenstand beschädigt oder zumindest in seiner Funktionsweise beeinträchtigt worden sein, so ist dies dem Vermieter unverzüglich, jedoch spätestens bei Übergabe mitzuteilen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Reparatur selbst oder durch Dritte auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen. Die hierfür anfallenden Kosten können dem Mieter mit bis zu 70€ pauschal in Rechnung gestellt werden, sofern kein höherer nachgewiesener Schaden vorliegt. Hierzu kann die Kaution einbehalten werden.
Sonderkündigungsrecht/Stornierungskosten:
Der Vermieter ist berechtigt jederzeit, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist dem Mieter unverzüglich anzuzeigen. Es entsteht weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf Ersatz von Auslagen oder eines entgangenen Gewinnes. Miete und Kaution werden in diesem Fall erstattet. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, trägt jede Vertragsseite die ihr entstandenen Kosten selbst. Bei selbstverschuldete Stornierung durch den Mieter innerhalb von 28 Tagen vor dem Mietbeginn, ist eine Gebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Die Kaution entfällt in diesem Fall. Der Vermieter behält sich das Recht vor, im Einzelfall abweichende Regelungen zugunsten des Mieters zu treffen.
Sachgerechte Nutzung:
Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden. Der genaue Nutzungszweck wird dem Mieter spätestens bei Übergabe durch den Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person mitgeteilt.
Eine Zweckentfremdung ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unsachgemäße Nutzung kann zu Schäden an den Mietgegenständen und dem Nutzer führen. Der Mieter verpflichtet sich alle Veranstaltungsteilnehmer über die sachgerechte Nutzung der Mietgegenstände zu informieren.
Die Nutzung durch Kinder unter 14 Jahren, geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen, sowie Personen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ist ausschließlich unter ständiger, geeigneter Aufsicht zulässig.
Kaution:
Bei Anmietung ist eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe vom Vermieter festgelegt wird.
Die Kaution dient zur Abdeckung möglicher Reinigungs-, Reparatur- oder Ersatzkosten, die durch unsachgemäße Nutzung oder Verlust entstehen.
Ohne Hinterlegung der Kaution kommt kein wirksamer Mietvertrag zustande. Reicht die Kaution zur Deckung der entstandenen Schäden nicht aus, ist der Mieter zur Nachzahlung des Differenzbetrags verpflichtet.
Haftung:
Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit verursachten Schäden an den Mietgegenständen, außer bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters. Er haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung der Mietgegenstände entstehen, auch dann, wenn diese durch Dritte verursacht wurden. Im Falle einer nicht sachgerechten Nutzung haftet der Mieter für alle dadurch entstehenden Folgekosten.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder sonstige Gefahren zu schützen. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung oder Funktionsbeeinträchtigung der Mietgegenstände dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter oder einem Dritten durch die Nutzung der Mietgegenstände entstehen.
